Vermieter von Immobilien und Eigentümergemeinschaften brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn Eigentümer fahrlässig ihre sogenannten Verkehrssicherungspflichten verletzt haben. Verunglückt zum Beispiel ein Passant, weil der Hauseingang schlecht beleuchtet ist, weil der Eigentümer bei Reparaturarbeiten eine Treppe mangelhaft abgesichert hat oder der Gehweg nicht vom Schnee befreit ist, übernimmt die Versicherung den Schadenersatz.
Im selbstbewohnten Eigenheim ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in der Regel ein Bestandteil der eigenen Privathaftpflichtversicherung.
Sie möchten mehr Informationen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich beraten. Nicht nur um einen für Sie geeigneten Versicherungsschutz zu einem günstigen Beitrag zu finden. Gern sind wir auch im Schadenfall oder bei Änderungen Ihre Ansprechpartner.